Unsere Spielregeln
SPRINGFLOH FestSpiele & Artistik, Georg Esser, im folgenden "SPRINGFLOH" genannt.
Stornierung
Der Auftraggeber hat das Recht, die gebuchten Animationen oder Mietgeräte (im folgenden Aktion genannt) bis zu einem Zeitpunkt von 30 Tagen vor dem geplanten Termin ohne Ersatzansprüche von SPRINGFLOH abzusagen.
Eine danach erfolgte Absage oder eine Nichtdurchführung der Aktion aus einem vom Auftraggeber verursachten oder in seiner Risikosphäre liegenden Grund führt zur Zahlung der vollen vereinbarten Gage bzw. Miete.
Entfällt die Aktion (oder Teile der Aktion) durch Verschulden von SPRINGFLOH, ist dieser zum Schadensersatz, max. jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Gage (Teilgage passend zur jeweiligen Teilaktion) bzw. Miete verpflichtet.
Ist ein Animateur durch Krankheit verhindert, so ist dies unverzüglich mitzuteilen und durch ärztliches Attest zu belegen. Auftrittspflicht sowie Vergütungspflicht des Animateurs entfallen in diesem Fall ebenso wie die Schadensersatzpflicht. SPRINGFLOH versucht in diesem Fall kurzfristig einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
Haftung
Die Betriebshaftpflicht von SPRINGFLOH tritt in Kraft bei allen Aktionen und Teilaktionen, die von SPRINGFLOH durchgeführt werden (Transport, Aufbau, Abbau, Animation, Aufsicht, Geräte, Material). SPRINGFLOH übernimmt keine Haftungsansprüche für Aktionen und Teilaktionen, die vom Auftraggeber selbst durchgeführt werden.
Aufbau / Abbau
Der Auftraggeber stellt für die Aktion die Zufahrt und notwendigen Anschlüsse sicher, sowie die in der Auftragsbestätigung bezifferten Hilfspersonen beim Aufbau/Abbau.
Sollten diesbezügliche Mängel den Aufbau/Abbau von Spielgeräten behindern, wird zusätzlicher Aufwand in Rechnung gestellt. Ist der Aufbau/Abbau von Geräten innerhalb einer angemessenen Wartezeit nicht möglich, behält sich SPRINGFLOH vor, die Geräte unaufgebaut dem Auftraggeber auszuhändigen bzw. eine weitere (kostenpflichtige) Anfahrt vorzunehmen.
Vertragsbedingungen für Mietgeräte
SPRINGFLOH übergibt dem Mieter bzw. dessen Beauftragten die Spielgeräte und im Lieferumfang enthaltenes Zubehör in ordnungsgemäßem, funktionsfähigem und sauberem Zustand.
Der Mieter bzw. dessen Beauftragter erhält zusammen mit den Spielgeräten eine Quittung über jedes Spielgerät und Zubehör.
Durch Unterschrift bestätigt er den Empfang und die Anerkennung der Vertragsbedingungen für Mietgeräte.
Für Selbstabholer gilt: Die Haftung obliegt allein dem Mieter.
Bei Geräten mit Bedienungsanleitung ist diese zu beachten!
Unsachgemäß aufgebaute bzw. benutzte Spielgeräte gefährden u. U. die spielenden Kinder.
Das Miet-Spielmaterial ist sorgfältig zu behandeln!
Aufbau nur auf geeignetem Untergrund: KEINE Scherben, Flaschenverschlüsse, Metallkanten, scharfkantiges Gestein o.ä. Bei aufblasbaren Modulen Planen unterlegen!
Die Miet-Spielgeräte müssen sauber zurückgegeben werden.
Dies gilt auch bei Abholung durch SPRINGFLOH. Für stark verschmutzte Spielgeräte wird der Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.
Geräteschäden aufgrund von Feuchtigkeit werden in Rechnung gestellt.
Feuchte Hüpfburgen (und alle anderen aufblasbaren Spielmodule) sowie Zirkuspavillon müssen vom Mieter nicht getrocknet, aber unverzüglich an SPRINGFLOH zurückgegeben und gemeldet werden!
Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung der Spielgeräte.
Bei fehlenden oder beschädigten Spielgeräten müssen die Reparatur- bzw. Beschaffungskosten erstattet werden.
Aufgetretene Schäden bzw. Defekte müssen gemeldet werden!
Ausfälle beim Folgekunden aufgrund nicht gemeldeter Schäden werden in Rechnung gestellt.
Vereinbarter Mietzeitraum und Rückgabetermin sind einzuhalten!
Bei Überziehung wird pro angefangenem Tag die Tagesmiete fällig.
Lindlar, Januar 2024